GTW Rechtsanwälte - Die Kanzlei für Bauen und Immobilien Bergschäden
   
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Ankauf des Grundstückes

Häufig sind Betriebe und Gebäude in so hohem Maße durch den Bergbau in Mitleidenschaft gezogen, dass eine Beseitigung der Schäden entweder wirtschaftlich keinen Sinn macht oder technisch nicht mehr möglich ist. Steht das Gebäude auf einer tektonischen Störungslinie, ist zudem mit Bergschäden in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren auch nach der Beendigung des Abbaus zu rechnen.

In diesen Fällen kommt eine Totalentschädigung im Wege des Ankaufs der Immobilie durch den Bergbau in Betracht. Entscheidet sich der Grundstückseigentümer für den Verkauf, sollte der Wert des Grundstückes sowie des Gebäudes von einem unabhängigen Gutachter geschätzt werden. Eine Wertminderung der Immobilie durch den Bergbau darf bei dieser Begutachtung nicht berücksichtigt werden. Wenn das Grundstück vom Bergbauunternehmen angekauft wird, sollten auch die Nebenkosten wie Umzugkosten, Grunderwerbssteuer, Notarkosten für den Verkauf der beschädigten Immobilie etc. dem Bergbau in Rechnung gestellt werden.