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Feststellung von BergschädenIn vielen Fällen ist zwischen dem Bergbauunternehmen und dem Grundeigentümer umstritten, ob der Schaden am Betrieb bzw. am Grundstück auf den Bergbau zurückzuführen ist. Das Bergbauunternehmen haftet nicht für Baumängel. Es ist nur für Schäden verantwortlich, die entweder durch die Gewinnung von Bodenschätzen oder das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche während und nach der Gewinnung von Bodenschätzen verursacht wurden. In solchen Fällen ist es erforderlich, durch einen Sachverständigen für Bergschäden überprüfen zu lassen, ob das Grundstück im Einwirkungsbereich des Abbauvorhabens liegt. Wenn ein Grundstück in diesem Einwirkungsbereich liegt und es sich um Schäden handelt, die durch Senkungen, Zerrungen und Pressungen der Oberfläche oder durch Erdrisse hervorgerufen worden sind, wird das Vorliegen eines Bergschadens vermutet. Für die Messung einer bergbaubedingten Schieflage empfehlen wir das Ingenieurbüro Lenart. Bergschaden-Stiftung www.bergschaeden-aktuell.de
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