GTW Rechtsanwälte - Die Kanzlei für Bauen und Immobilien Bergschäden
   
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Instandsetzung und Sicherung

Falls sich der Unternehmer bzw. der Grundeigentümer nicht für den Schadensersatz in Geld entscheidet, kann er die Instandsetzung der beschädigten Immobilie auf Kosten des Bergbaus verlangen. Außerdem muss das Bergbauunternehmen auf Wunsch des Grundeigentümers technische Sicherungsmaßnahmen an der Immobilie durchführen, um zukünftige Bergschäden zu verhindern.

Falls aufgrund und während der Reparaturarbeiten einige Räume des Unternehmens bzw. des Hauses nicht nutzbar sind, haben Betriebsinhaber und Grundeigentümer einen Anspruch auf Ersatz für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit. Es muss sich um Räume handeln, die für das Unternehmen oder die Lebenshaltung des Grundeigentümers von zentraler Bedeutung sind. Bei Wohnhäusern zählen dazu etwa die Küche, das Schlafzimmer, das Bad oder das Wohnzimmer. Ein Hobbyraum oder eine Terrasse gehören nicht dazu. Auch im Falle der Instandsetzung hat der Eigentümer Anspruch auf den Ersatz für den Minderwert der Immobilie, der durch den Bergbau verursacht worden ist.