GTW Rechtsanwälte - Die Kanzlei für Bauen und Immobilien Bergschäden
   
Kontakt Impressum
 

Bergschäden

Der untertägige Abbau von Steinkohle, Erzen und Salz, die Ge- winnung von Braunkohle in Tieftagebauen oder die Förderung von Erdgas und Erdöl wirken regelmäßig auf das Oberflächeneigentum ein. Besonders starke Beeinträchtigungen treten durch den Abbau von Stein- und Braunkohleflözen auf. Gewerbebetriebe und Wohnhäuser sowie Straßen, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen werden beschädigt.

Beispiele für Bergschäden

Infolge der Entnahme der Gruben- und Grundwässer wird dem Boden Feuchtigkeit entzogen, so dass u.a. die örtliche Flora und Fauna beeinträchtigt wird. An der Tagesoberfläche treten bei großer Abbauteufe weitgespannte flache Senkungsmulden auf.

Nach Einstellung der Bergbautätigkeit können wiederansteigende Gruben- und Grundwässer infolge von Hebungen an der Oberfläche zu erneuten Schäden und Vernässungen führen.

GTW Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Ihr Ansprechpartner  für Schäden durch Steinkohlebergbau

Dr. Michael Terwiesche LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Benzenbergstr. 39 - 47
40219 Düsseldorf

Tel: 0211 - 93 88 99 11
Fax: 0211 - 93 88 99 22
Michael.Terwiesche@g-t-w.com

Dr. Michael Terwiesche LL.M.
 

Ihr Ansprechpartner  für Schäden durch Braunkohlebergbau

Vorstandsmitglied des "Bundesverbandes bergbauunabhängiger Fachleute e.V."

Jürgen F.J. Mintgens
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Benzenbergstr. 39 - 47
40219 Düsseldorf

Tel: 0211 - 93 88 99 11
Fax: 0211 - 93 88 99 22
Juergen.Mintgens@g-t-w.com

Jürgen F.J. Mintgens